Wir erhalten Kirchenkunst in Mitteldeutschland
Seit unserer Gründung im Jahr 1999 ist es das Anliegen unserer Stiftung, den Erhalt und die Bewahrung von kirchlichem Kunst- und Kulturgut zu fördern. Dabei unterstützen wir dort, wo andere Institutionen nicht unterstützen können. Neben finanzieller Unterstützung stellen wir den Kirchengemeinden auch unsere langjährige Expertise zur Verfügung. Wir greifen bei unserer Arbeit auf die Erträge aus unserem Stiftungsvermögen sowie zahlreiche Spenden von Unterstützerinnen und Unterstützern zurück. Aber nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement vieler Freiwilliger sowie die Unterstützung eines Freundeskreises der Stiftung, trugen dazu bei, dass inzwischen rund 500 Projekte unterstützt werden konnten.
Auszug aus § 2 der Satzung der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut
(1) Zweck der Stiftung ist es, Vorhaben zum Erhalt, zur Konservierung und zur Restaurierung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes in der Kirchenprovinz Sachsen zu fördern. Die Stiftung soll in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden; sie kann diese ergänzen, wo dieses den für die Denkmalpflege zuständigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen nicht möglich ist. Die Stiftung soll den Gedanken der Bewahrung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes breiten Kreisen der Bevölkerung vermitteln und möglichst viele Menschen zur Unterstützung gewinnen. Sie will insbesondere da helfen, wo dies anderen Stiftungen nicht möglich ist.
Quelle: Amtsblatt der evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 15.09.2016
Unser Zuständigkeitsgebiet umfasst dabei Teile der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen sowie Thüringen.